Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Gewinnspielen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Gong Verlag GmbH (nachfolgend "Gong" genannt) bietet auf ihren Internetseiten (u.a. tvdirekt.de) sowie über ihre Facebook-Profilseite Gewinnspiele an.
  2. Für die Teilnahme an den Gewinnspielen gemäß Ziffer 1 gelten die folgenden Bestimmungen. Daneben gelten die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel veröffentlichten Bedingungen (nachfolgend "Sonderbedingungen" genannt). Soweit die Sonderbedingungen den nachfolgenden Bestimmungen widersprechen, gelten insoweit die Sonderbedingungen vorrangig.

§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Teilnehmen dürfen ausschließlich natürliche Personen ab 18 Jahren, welche nachweislich ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Gong Verlag GmbH ist jederzeit berechtigt, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Bei begründeten Zweifeln am Vorliegen einer Teilnahmevoraussetzung ist die Gong Verlag GmbH jederzeit berechtigt einen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Teilnehmer sind verpflichtet, die zur Teilnahme am Gewinnspiels erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen sich Teilnehmer über das bereitgestellte Online-Formular anmelden, korrekte und vollständige Angaben machen und diese Teilnahmebedingungen akzeptieren. Teilnehmer tragen hierzu Ihre E-Mail-Adresse, Anrede, Vorname, Name und Adresse ein. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
  3. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen, sofern nicht Teilnahmen mit einer bestimmten Frequenz (z.B. täglich) ausdrücklich erlaubt sind. Die Teilnahme einer Person mit verschiedenen E-Mail-Adressen wird als einzelne Teilnahme gewertet.
  4. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name im Fall eines Gewinns auf den Internetseiten von Gong und/oder an anderer Stelle veröffentlicht wird.
  5. Der Teilnahmebeginn und -schluss für das jeweilige Gewinnspiel wird auf der Webseite des jeweiligen Gewinnspiels mitgeteilt. Die Teilnahme an den Gewinnspielen kann von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig sein (Registrierung, Spielteilnahme, Rätsellösung etc.). Die jeweiligen konkreten Voraussetzungen für die Gewinnspielteilnahme werden in der Beschreibung des Gewinnspiels benannt.
  6. Werden Nutzer im Rahmen des Gewinnspiels durch eigenständige Beiträge aktiv, dürfen diese nicht rechtswidriger Natur (insb. Schutzrechte Dritter wie Urherber- Marken- Geschmacksmuster oder sonstige Rechte) oder als Propaganda einzustufen sein. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen den Gong Verlag von allen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen, die sich aus der rechtlich beanstandenswerten Teilnahme ergeben.
  7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 3 Teilnahmeausschluss

  1. Bei Angabe unvollständiger oder unwahrer Daten kann der Teilnehmer jederzeit – auch nach Ermittlung des Teilnehmers als Gewinner – von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  2. Mitarbeiter des Gong, einem anderen verbundenen Unternehmen der Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, eines Partners des konkreten Gewinnspiels oder deren Lebenspartnerpartner sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen.
  3. Gong ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
  4. Teilnehmer, die zur Teilnahme auf Manipulationen gleich welcher Art und welchen Umfangs vornehmen, werden durch Gong von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen. Soweit die Manipulation erst nach der Ermittlung des Teilnehmers als Gewinner bekannt wird, ist Gong berechtigt, den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern. Zu Manipulationen im Sinne dieses Absatzes zählen insbesondere der Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Skripte zur automatisierten Anmeldung und Teilnahme, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbarer Verstoß.
  5. Die Teilnahme über einen Dienstleister, insbesondere über einen Gewinnspieleintragungsdienst / Gewinnspielservice, ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für Gewinnspielclubs oder automatisierte Teilnahmen über Gewinnspiel-Robots .

§ 4 Veranstalter

  1. Veranstalter der Gewinnspiele unter http://www.tvdirekt.de ist der Gong Verlag GmbH, Münchener Str. 101/09, 85737 Ismaning, welcher die Gewinnspiele in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gewinnspielpartnern durchführt, die die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen.
  2. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist alleine der jeweilige Gewinnspielpartner, welcher während der Durchführung des Gewinnspiels von dem Gong Verlag GmbH vertreten wird. Die Verpflichtung zur Erbringung des versprochenen Gewinns liegt somit alleine beim jeweiligen Gewinnspielpartner, außer die Gong Verlag GmbH ist selbst Sponsor eines Preises im Rahmen der Gewinnspiele.
  3. Die Ermittlung der Gewinner wird unter allen Teilnehmern eines Gewinnspiels, welche die jeweils angegebenen Teilnahme- und Gewinnvoraussetzungen vollständig erfüllen, nach dem Zufallsprinzip (z.B. Auslosung) vorgenommen. Das Datum der Preisauslosung wird im Gewinnspiel angegeben.
  4. Die Gewinner werden von Gong oder von deren Partnern des jeweiligen Gewinnspiels nach dem Ende des Gewinnspiels über ihre E-Mail Adresse – oder im Falle einer Teilnahme per Postkarte schriftlich – benachrichtigt.
  5. Die Übergabe von Geldgewinnen an dem Gewinner erfolgt ausschließlich unbar durch Überweisung auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto. Mit der Überweisung wird Gong von ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem Gewinnspielvertrag frei. Der Gewinner ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten seiner Bankverbindung verantwortlich. Falls eine Überweisung des Geldgewinns aus Gründen, die nicht von Gong zu vertreten sind, nicht erfolgt, bestehen keine Ansprüche gegen Gong. Andere Auszahlungen von Geldgewinnen sind nicht möglich.
  6. Sachpreise werden durch Gong, deren Partner oder durch sonstige Dritte abgewickelt. Die Auslieferung erfolgt an die von dem Gewinner angegebene Anschrift. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergebenen werden kann, entfällt der Gewinnanspruch. Die Lieferung erfolgt unentgeltlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ansonsten anfallende Transportkosten, Zölle und Ähnliches haben dagegen die Gewinner zu tragen. Leistungsort ist der Sitz des jeweiligen Gewinnspielpartners.
  7. Reisegewinne werden durch einen Reiseveranstalter abgewickelt, der den Gewinnern durch Gong bekannt gegeben wird. Die Reise muss zu dem in den Sonderbedingungen oder vom Reiseveranstalter bestimmten Zeitpunkt angetreten werden, andernfalls verfällt der Reisegewinn. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine nicht angetretene Reise besteht nicht. Für die Buchung und Durchführung einer Reise gelten ergänzend ggf. Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters und/oder sonstiger Leistungsträgers. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen sind vom Gewinner zu tragen. Für die An- und Abreise zum/vom angegebenen Ort des Reisebeginns ist allein der Gewinner verantwortlich, sofern diese nicht Bestandteil des Gewinns sind. Der Gewinner ist ferner dafür verantwortlich, bei Auslandsreisen sämtliche Einreisebedingungen zu erfüllen. Sollte ein Reiseantritt oder die Durchführung der Reise aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht möglich sein, entfällt der Gewinnanspruch. Umbuchungen liegen in diesem Fall im Ermessen des Reiseveranstalters.
  8. Falls die Auslieferung oder Durchführung eines gewonnenen Preises nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, hat Gong das Recht, die Verpflichtung aus dem Gewinnspielvertrag durch Auslieferung oder Durchführung eines gleichwertigen Ersatzpreises gegenüber dem Gewinner zu erfüllen.
  9. Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlung der Gewinne bestehen nicht.
  10. Der Anspruch auf den Gewinn erlischt, wenn der Gewinner sich nicht innerhalb einer von Gong, deren Partnern oder einem an der Gewinnspieldurchführung oder –Abwicklung beteiligten sonstigen Dritten gesetzten Frist zur Annahme des Gewinns meldet und die Annahme erklärt oder vollzieht. In diesen Fällen ist Gong berechtigt, einen Ersatzgewinner zu ermitteln.
  11. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

§ 5 Datenschutz

  1. Gong beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Teilnehmerdaten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
  2. Durch die Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten von dem Gong Verlag GmbH zur Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Als Gewinner sind Sie auch damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten von dem Gong Verlag GmbH an den jeweiligen Gewinnspielpartner und an von diesem mit der Auslieferung des Preises beauftragte Dritte (gegebenenfalls über den Gewinnspielpartner) weitergeleitet werden.
  3. Zu Werbezwecken werden die erhobenen Daten nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmer verarbeitet. Der Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken kann jederzeit widersprochen werden per Post an Gong Verlag GmbH, z.H. Datenschutzbeauftragter, Münchener Straße 101/09, 85737 Ismaning oder per E-Mail an WAZ.datenschutz@intime-media-services.de.
  4. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel über die Facebook-Profilseiten der Gong Verlag GmbH weisen wir jedoch daraufhin, dass Daten von Nutzerinnen und Nutzern automatisch an Facebook übertragen werden. Verantwortliche Stelle für die datenschutzkonforme Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten ist daher allein die Facebook Inc., mit Sitz in 1601 S California Ave, Palo Alto, CA 94304 USA.

    Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung der Facebook Inc. unter http://de-de.facebook.com/policy.php.

    Sollten Sie dies vermeiden wollen, nehmen Sie an den Gewinnspielen auf unseren Internetseiten teil und besuchen Sie diese Seiten nur, wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung unter Punkt 10.

§ 6 Haftung

  1. Gong haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel der ausgelobten Gewinne welche von einem Gewinnspielpartner zur Verfügung gestellt wurden. Entsprechendes gilt, wenn der Gewinnspielpartner aufgrund in seiner Person liegenden Umständen die Gewinne nicht (mehr) zur Verfügung stellen kann.
  2. Soweit vom Gewinner Ansprüche im Zusammenhang mit den erhaltenen Gewinnen geltend gemacht werden, sind diese, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegen den Hersteller/Händler, Lieferanten, Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger zu richten. Sollten diesbezügliche Ansprüche bei Gong entstehen, werden diese an die jeweiligen Gewinner abgetreten.
  3. Im Übrigen haftet Gong oder der Gewinnspielpartner nur für solche Schäden, die er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen aufgrund der Verletzung von Kardinalpflichten oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  4. Gong haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle oder die Verfügbarkeit des Angebots.
  5. Die Gong Verlag GmbH ist berechtigt, insbesondere aus technischen Gründen, die Erreichbarkeit eines Gewinnspiels einzuschränken oder auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen die Gong Verlag GmbH. Eine Vorankündigung erfolgt nicht.

§ 7 Sonstiges

  1. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.